Die bedrohte
Vielfalt der Arten

Der Zoo und der Artenschutz

Die Haltung von Wildtieren in Zoos und ähnlichen Einrichtungen hat eine lange Tradition. Ohne Frage liegt der Ursprung im Wesentlichen in der Zurschaustellung von Tieren, die die Bevölkerung sonst nie zu Gesicht bekommen hätte. Heutige moderne Zoos haben sich weiterentwickelt. Natürlich betrachten heute noch immer die Besucher die Tiere (übrigens auch andersherum). Es geht aber darüber hinaus. Zoos begeistern ihre Besucher für die Vielfalt der Arten, informieren über deren Gefährdung und die Zusammenhänge mit dem persönlichen Verhalten und regen zum Umdenken an. Man schaue sich nur mal Kinder an, die voller Begeisterung vor einem echten Tiger stehen und mit diesem interagieren. Auch das ist zum beiderseitigen Vergnügen.

Natürlich spielt der Artenschutz für Zoos ebenfalls eine zentrale Rolle, besser gesagt, für die Zoogemeinschaft. Denn kein Zoo kann alleine etwas bewegen. Hierfür gibt es Zusammenschlüsse der Zoos zu Verbänden auf regionaler, nationaler, internationaler und sogar auf globaler Ebene. Essenziell ist die Beteiligung von Organisationen die sich vor Ort für den Artenschutz, d. h. für Arten und Lebensräume, einsetzen.

Die unterschiedlichen Formen von Zuchtprogrammen zum Erhalt der Arten werden nachfolgend erläutert, ebenso wie wichtige Institutionen und Organisationen im gemeinsamen Bestreben gegen das Aussterben von Arten, sowie die Kategorien der Roten Liste.

Europäisches Erhaltungszucht-Programm - Das EEP

Die Wahrscheinlichkeit des Aussterbens

Die Rote Liste der IUCN (Weltnaturschutzunion) gruppiert Tier- und Pflanzenarten nach ihrer Aussterbewahrscheinlichkeit. Also je nachdem, wie hoch das Risiko ist, dass alle Individuen dieser Art weltweit in absehbarer Zeit aussterben könnten.

Darin fließen folgende Informationen ein:

1.) Wieviele Tiere gibt es von dieser Art noch? Wildlebend, in Reservaten und auch in Zoos.

2.) Wie groß ist ihr Verbreitungsgebiet? Das heißt wieviel geeigneter Lebensraum steht zur Verfügung und wieviel hiervon wird tatsächlich von der Art besiedelt?

3.) Werden es mehr oder weniger Tiere, oder sind die Zahlen stabil? Betrachtet wird hier ein konkreter Zeitraum bzw. die Veränderung innerhalb von drei Generationen.

Der dritte Punkt ist hierbei ganz entscheidend. So wurde beispielsweise der Große Panda von „stark gefährdet (EN)“ auf „gefährdet (VU)“ runtergestuft, da seine Bestandszahlen erfreulicherweise wieder zunehmen. Derzeit liegen sie bei etwa 1.800 Tieren. Die Anzahl der Berggorillas liegt bei etwa 800 Individuen, was im direkten Vergleich nicht sehr anders aussieht. Allerdings geht die Anzahl stetig zurück, und zwar so stark, dass sie im Jahr 2050 (ca. 3 Generationen seit 1994) unter 10 % des heutigen Wertes liegen wird. Also bei unter 80 Tieren! Deswegen wurde die Art im Jahr 2016 von „stark gefährdet (EN)“ auf „vom Aussterben bedroht (CR)“ hoch gestuft.

Die Rote Liste - Wichtig für Zoos

Die Rote Liste ist ein sehr geeignetes Werkzeug für die Planungen in einem Zoo. Sie gibt einen guten Anhaltspunkt, auf welche Tierarten künftig ein Schwerpunkt gelegt werden sollte und wie man die begrenzten Mittel (Platz, Geld, Arbeitskraft) sinnvoll einsetzt. Allerdings ist es erforderlich, dass es für diese Arten auch internationale Zuchtprogramme gibt.

 

Was bedeuten die Kategorien?

ausgestorben (EX): es gibt weltweit kein lebendes Individuum mehr (bspw. Quagga)
in der Natur ausgestorben (EW): es gibt lediglich Individuen in menschlicher Obhut (bspw. Zoos) oder in eingebürgerten Populationen außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes (bspw. Säbelantilope)
vom Aussterben bedroht (CR): extrem hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft  (bspw. Balistar)
stark gefährdet (EN): die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder verletzlich, die Schwellenwerte wurden jedoch nur knapp unterschritten oder werden wahrscheinlich in naher Zukunft überschritten (bspw. Katta)
gefährdet (VU): hohes Risiko des Aussterbens in der Natur in unmittelbarer Zukunft (bspw. Großer Ameisenbär)
potenziell gefährdet (NT): die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder verletzlich, die Schwellenwerte wurden jedoch nur knapp unterschritten oder werden wahrscheinlich in naher Zukunft überschritten (bspw. Streifenhyäne)
nicht gefährdet (LC): die Beurteilung führte nicht zur Einstufung in die Kategorien vom Aussterben bedroht, stark gefährdet, verletzlich oder potenziell gefährdet (bspw. Bennett-Känguru)
ungenügende Datengrundlage (DD): die vorhandenen Informationen reichen nicht für eine Beurteilung des Aussterberisikos aus, jedoch könnte die Gefährdung einer der vorherigen Katergorien entsprechenn
nicht beurteilt (NE): die Art existiert, es wurde jedoch bislang keine Beurteilung durchgeführt

Eine Liste der Tierarten gelistet als "in der Natur ausgestorben (EW)" findet sich hier.

79.800

Tier- & Pflanzenarten sind derzeit in der Roten Liste erfasst und bewertet

4898 Arten

sind akut vom Aussterben bedroht (CR). Es herrscht unbedingter Handlungsbedarf!

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

CITES steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, im Deutschen etwa: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Die Konvention wird nach dem Ort der Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt und wurde bisher von 183 Staaten unterzeichnet.

Ziel des WA ist, den internationalen Handel - eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen - zu überwachen und zu reglementieren. Das WA versteht unter dem Begriff „Handel“ jeden Transport über eine Grenze, unabhängig davon, aus welchem Grund dieser Transport erfolgt. Somit unterliegt auch der Tausch von Tieren zwischen Zoos diesen Regulationen. Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet. Für sie gelten dadurch im internationalen Handel unterschiedlich starke Beschränkungen.

Anhang I: enthält die von der Ausrottung bedrohte Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden oder beeinträchtigt werden könnten sowie Arten, die im internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde. Bspw. alle Wale, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien.

Anhang II: enthält die Arten deren Erhaltungssituation zumeist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulässt und Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können. Bspw. alle Affen, alle Landschildkröten, Krokodile, Pfeilgiftfrösche (sofern sie nicht schon im Anhang I verzeichnet sind).

Anhang III: enthält national reglementierte Arten oder Populationen, für deren Schutz eine internationale Kontrolle notwendig erscheint.

Arten, die in den Anhängen I oder II aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch die zuständige Vollzugsbehörde importiert werden. Je nach Kategorie ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche Kriterien geknüpft. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn die entsprechenden Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates vorhanden sind. Die Einfuhrgenehmigung und ggf. die Dokumente des Herkunftslandes sind der zuständigen Zollstelle bei der Abfertigung vorzulegen. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz die zuständige Behörde.

Die Kategorien der Roten Liste