Compliance und Hinweisgebersystem Zoologischer Garten Schwerin gGmbH

Mit Beschluss der Stadtvertretung am 13. Oktober 2014 wurde die Richtlinie über einheitliche (Mindest-) Standards für Compliance-Programme eingeführt und im Jahr 2023 überarbeitet. Diese Richtlinie gilt für alle städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Schwerin.

Der Zoologische Garten Schwerin legt großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Um dies sicherzustellen, haben wir eine Compliance-Richtlinie entwickelt, die alle Bereiche des Zoos betreffen. Dies soll helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und höchste ethische Standards zu gewährleisten.

Das Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Bestandteil der Compliance-Kultur. Es bieten allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen Gesetze vertraulich zu melden. Das Hinweisgebersystem stellt einen geschützten Informationskanal dar, über den Bedenken oder Missstände mitgeteilt werden können.

Wenn Sie Hinweise geben möchten, steht Ihnen unser Hinweisgebersystem rund um die Uhr zur Verfügung.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Compliance-Ansprechpartnerin in der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH
Birgit Below
0385/3955111
bbelow@zoo-schwerin.de

Postanschrift
Zoologischer Garten Schwerin gGmbH
Compliance
Waldschulweg 1
19061 Schwerin

Compliance-Beauftragte der Landeshauptstadt Schwerin
Manuela Thormann
Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH
Zum Bahnhof 14
19053 Schwerin
Manuela.thormann@gbv-sn.de
compliancebeauftragte@schwerin.de

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Abgabe einer vorsätzlichen Falschmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und je nach Schwere strafrechtlich geahndet werden kann.